Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Egge&Linke Fußbodendesign GbR
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der
Egge&Linke Fußbodendesign GbR, Achternfelde 31a, 22850 Norderstedt
– nachfolgend „Auftragnehmer“ –
und ihren Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), sofern nichts anderes geregelt ist.
§2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
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schriftliche Auftragsbestätigung
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Unterzeichnung eines Angebots
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oder Beginn der Ausführung der Arbeiten
(3) Terminbuchungen über die Website (betrieben über Wix) stellen zunächst eine unverbindliche Anfrage dar.
(4) Erfolgt der Vertragsschluss ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, E-Mail), gelten zusätzlich die gesetzlichen Vorschriften über Fernabsatzverträge gemäß §§ 312c ff. BGB.
§3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
(2) Änderungen oder Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(3) Technische Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie zumutbar sind.
(4) Notwendige Materialbestellungen erfolgen auf Grundlage des angenommenen Angebots. Sonderanfertigungen oder individuell bestellte Materialien sind vom Widerruf ausgeschlossen, sofern gesetzlich zulässig.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
(2) Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Gegenüber Unternehmern können Preise netto ausgewiesen werden.
(3) Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen gemäß § 632a BGB zu verlangen.
(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Auftragssumme zu verlangen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(7) Bei umfangreicheren Projekten können Abschlagszahlungen gemäß § 632a BGB entsprechend dem Baufortschritt verlangt werden.
§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Baustelle frei zugänglich und vorbereitend geräumt ist.
(2) Strom- und Wasseranschlüsse sind kostenfrei bereitzustellen.
(3) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§6 Ausführungsfristen
(1) Vereinbarte Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
(3) Verzögerungen aufgrund von Lieferengpässen oder nicht rechtzeitiger Materialverfügbarkeit verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
§7 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.
(2) Erfolgt keine Abnahme innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung, gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel gerügt werden.
(3) Mit der Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Auftraggeber über.
§8 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Abnahme.
(3) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
§9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(3) Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§10 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt gelieferte Ware Eigentum des Auftragnehmers.
§11 Widerrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsbelehrung
Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Egge&Linke Fußbodendesign GbR
Achternfelde 31a
22850 Norderstedt
[E-Mail-Adresse einsetzen]
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren.
Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen zurückzuzahlen.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen entspricht.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn:
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der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und
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mit der Ausführung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat und gleichzeitig bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
§12 Kündigung durch den Auftraggeber
(1) Der Auftraggeber kann den Werkvertrag gemäß § 648 BGB jederzeit kündigen.
(2) Kündigt der Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen.
(3) Bereits bestellte Materialien sowie angefallene Planungs- und Vorbereitungskosten sind vollständig zu vergüten.
§13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
§14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
